20.05.2026, 12:52
Moun allerseits,
das ist aber ein großes Privatgelände...
Felix Austria, Du hast es besser - vermutlich die Startbahn für die Flugzeugträger der Gebirgsmarine?
@Herbert:
Dass es bei Euch generell Händlerkennzrichen gibt war nicht die Frage - logisch gibt es die, sonst könnte ja niemand je eine Probefahrt machen.
Bei Euch gibt es aber in vielem strengere Regeln als bei uns - deshalb wäre es z.B. denkbar, dass man Händlerkennzeichen nur mit gültigem Pickerl verwenden dürfte. Dann wäre jede Fahrt ohne Pickerl -unabhängig vom Kennzeichen- auf öffentlichen Straßen verboten. Womit mutmaßlich der Käufer und jetztige Wiederverkäufer schon aus der Ferne überführt wäre, es mit Regeln und Korrektheit nicht eng zu sehen... wenn es zum eigenen Vorteil ist.
Wenn aber Händler legal auch Autos ohne Pickerl mit ihren Kennzeichen bestücken dürfen, dann kann man diesen Schluss zumindest SO nicht ziehen - sondern allenfalls über die Frage, ob denn in dem Handel ein Profi involviert war - während das Auto beide Male von privat angeboten wird...
@rs ohne Gruß und Name:
Was den Zahnrieme betrifft: natürlich sollte man bei einem über 15 Jahre alten Zahnriemen nicht mal den Versuch unternehmen, den Motor zu starten.
Tut man es doch, dann passiert bei unseren J7T-Moteren meist... nichts, außer dass der Motor nach ein paar Sekunden anspringt. Egal , ob er 20 Minuten oder 20 Jahre nicht gelaufen ist. Man KANN damit fahren, riskiert natürluch immer den Riß - aber da der Riemen bei unserem Motor nur eine geringe Last hat (Ölpumpe + 1 Nockenwelle) hält er -sofern er nicht im Ölbad läuft- oft erstaunlich lange.
Schöne Grüße
Uli
das ist aber ein großes Privatgelände...

Felix Austria, Du hast es besser - vermutlich die Startbahn für die Flugzeugträger der Gebirgsmarine?

@Herbert:
Dass es bei Euch generell Händlerkennzrichen gibt war nicht die Frage - logisch gibt es die, sonst könnte ja niemand je eine Probefahrt machen.
Bei Euch gibt es aber in vielem strengere Regeln als bei uns - deshalb wäre es z.B. denkbar, dass man Händlerkennzeichen nur mit gültigem Pickerl verwenden dürfte. Dann wäre jede Fahrt ohne Pickerl -unabhängig vom Kennzeichen- auf öffentlichen Straßen verboten. Womit mutmaßlich der Käufer und jetztige Wiederverkäufer schon aus der Ferne überführt wäre, es mit Regeln und Korrektheit nicht eng zu sehen... wenn es zum eigenen Vorteil ist.
Wenn aber Händler legal auch Autos ohne Pickerl mit ihren Kennzeichen bestücken dürfen, dann kann man diesen Schluss zumindest SO nicht ziehen - sondern allenfalls über die Frage, ob denn in dem Handel ein Profi involviert war - während das Auto beide Male von privat angeboten wird...
@rs ohne Gruß und Name:
Was den Zahnrieme betrifft: natürlich sollte man bei einem über 15 Jahre alten Zahnriemen nicht mal den Versuch unternehmen, den Motor zu starten.
Tut man es doch, dann passiert bei unseren J7T-Moteren meist... nichts, außer dass der Motor nach ein paar Sekunden anspringt. Egal , ob er 20 Minuten oder 20 Jahre nicht gelaufen ist. Man KANN damit fahren, riskiert natürluch immer den Riß - aber da der Riemen bei unserem Motor nur eine geringe Last hat (Ölpumpe + 1 Nockenwelle) hält er -sofern er nicht im Ölbad läuft- oft erstaunlich lange.
Schöne Grüße
Uli
-------------------------------------------------------
J637 (immer noch) for Alltag, J11 forever.
...und jetzt als Beiboot noch dazu: Megane 1 Cabrio 1.6 16V, Bj. 2000. Meine kleine Spanierin für die heißen Tage...
Und überhaupt: Wenn ein Mann sagt, er macht das, dann macht er das. Man muss nicht jedes Jahr fragen...
J637 (immer noch) for Alltag, J11 forever.
...und jetzt als Beiboot noch dazu: Megane 1 Cabrio 1.6 16V, Bj. 2000. Meine kleine Spanierin für die heißen Tage...
Und überhaupt: Wenn ein Mann sagt, er macht das, dann macht er das. Man muss nicht jedes Jahr fragen...



